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Neue Corona-Schutzverordnung

Liebe Schüler*innen,

liebe Eltern,


die neue Corona-Schutzverordnung sieht in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens Entlastungen vor. Aufgrund der neuen rechtlichen Lage, aber auch im Hinblick auf die nicht weiter steigenden, ja, sogar sinkenden Fallzahlen, gilt an unserer Musikschule folgendes zu beachten:

  1. Es besteht keine Maskenpflicht für Schüler*innen, Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte mehr, auch nicht bis zum Sitzplatz;

  2. Es besteht keine Pflicht mehr für Schüler*innen, Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte zur Einhaltung eines Mindestabstands;

  3. Es werden neben unseren Stundenplänen und Anwesenheitslisten keine zusätzliche, z.B. durch QR-Codes, Kontaktdaten mehr erhoben.


Gleichwohl dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, dass es das Virus leider immer noch gibt und es auch weiterhin gefährlich für viele Menschen sein kann. Das Tragen von Masken und die Einhaltung von Mindestabstand sind deshalb ausdrücklich erlaubt. Wenn Sie sich unwohl fühlen, wenn Ihre Lehrkraft keine Maske trägt, dann dürfen Sie diese gerne darum bitten.

Unsere Lehrkräfte achten auch weiterhin auf folgendes:

  1. Sie lüften so oft wie möglich und dadurch sorgen sie für einen guten Luftaustausch in den Unterrichtsräumen, wie auch in der Verwaltung, Umkleidekabinen und WCs;

  2. Sie testen sich in regelmäßigen Abständen.


Die oben genannten Veränderungen gelten ab sofort.

Ihre Musikschule



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