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AutorenbildMusikschule Niedergrafschaft

Neue Regelungen im Monat November

Die niedersächsische Landesregierung hat vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus verabschiedet. Die neue Verordnung tritt am 02.11.20 in Kraft. Im Gegensatz zu den meisten Kultur- und Veranstaltungsbetrieben werden Musikschulen in der Verordnung nicht dem Freizeitbereich zugeordnet, sondern können als Bildungseinrichtungen ihren Betrieb grundsätzlich aufrecht erhalten. Für den Monat November gelten allerdings auch für unsere Einrichtung die nachfolgenden Schutz-Maßnahmen:

  1. Ab sofort ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in allen Gebäuden der Musikschule Niedergrafschaft, auf den Fluren sowie im Unterricht zwingend vorgeschrieben.

  2. Alle Angebote im Fachbereich "Tanz" werden zunächst für den Monat November 2020 ausgesetzt.

  3. Unterricht im Ensemblebereich findet nicht statt.

  4. Einzelunterricht mit bis zu 3 Teilnehmenden ist gestattet, muss aber in Einzelbelegung durchgeführt werden (Beispiel Gruppenunterricht 45 Minuten mit 3 Teilnehmenden: Jeder Teilnehmer erhält 15 Minuten Unterricht in Einzelbelegung).

  5. Es gilt weiterhin das schuleigene Hygienekonzept.

  6. Wir bitten von persönlichen Besuchen unseres Musikschulbüros abzusehen und eventuelle An- bzw. Rückfragen telefonisch oder via E-Mail zu klären.

Uns ist bewusst, wie hoch die Belastung durch die aktuellen Maßnahmen und ständig neuen Einschränkungen für jeden Einzelnen - gerade auch für unsere Jüngsten - ist. Wir danken daher allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Freunden der Musikschule Niedergrafschaft für die vielen positiven Rückmeldungen und die andauernde Unterstützung!

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